Integration von Kindern mit Behinderung
(Text aus unserer Konzeption)
Integration ist die gemeinsame Erziehung von Kindern mit Behinderung und ohne Behinderung.
Im Grundgesetz ist verankert, dass alle Menschen gleichgestellt sind, Menschen mit Behinderung wie Menschen ohne Behinderung und dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Eine Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung verletzt die Würde des Menschen.
Staat und Institutionen sind verpflichtet, sich nach dem Grundgesetz zu richten und Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Dies gilt auch für Kindertageseinrichtungen.

Der Gedanke von der unantastbaren Würde des Menschen gehört zu den Fundamenten des christlichen Menschenbildes. Das Kind in seinem Sein und mit seinen Gaben steht im Vordergrund, nicht die Einschränkung, die seine Behinderung ausmacht.
Wir sind offen und kompetent für die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderung.
Wenn Eltern nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind mit Behinderung fragen, wird in der Kindertagesstätte geprüft, welche Voraussetzungen für dieses Kind vorhanden sein müssen und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um es aufnehmen zu können.
In den letzten Jahren konnten wir allen Eltern, die einen Integrationsplatz für ihr Kind benötigten, diesen auch anbieten.

Die Arten der Behinderungen waren sehr unterschiedlich, z.B. Kinder, die einen Infarkt hatten, Kinder mit Essstörungen, mit Anpassungsstörungen im Sozialverhalten, mit emotionaler Symptomatik einschließlich Lernbehinderung und Entwicklungsrückstand in Sprache und Motorik, mit Verdacht auf frühkindliche Hirnschädigung, Kinder mit Entwicklungsverzögerung mit leichter Cerebralparese, Kinder mit Höreinschränkungen sowie Kinder mit körperlichen Fehlbildungen.
Zu den Rahmenbedingungen gehören die personellen, materiellen Voraussetzungen.
Ziel der Integration ist die Förderung der Kinder mit Behinderung und die Begleitung des gegenseitigen Lernprozesses von Kindern mit Behinderung und Kindern ohne Behinderung.

Daraus ergibt sich ein erhöhter Personalbedarf, dem wir in der Integrationsgruppe mit zwei Erzieherinnen nachkommen.
Nach Prüfung der Voraussetzungen der Rahmenbedingungen und der Aufnahme des Kindes beginnt die Beobachtungsphase durch die Facherzieherin für Integration, der Gruppenerzieherin und zusätzlich einer Therapeutin von der "Lebenshilfe e.V."
Gemeinsam mit den Eltern erstellen sie einen Förderplan für jedes Kind. Dieser gilt ca. für ein Jahr und wird dem jeweiligen Entwicklungsstand angepasst.
Kinder mit einer körperlichen und geistigen Behinderung sollen sich bei uns wohl fühlen. Sie sollen merken, dass sie genauso gern gesehen sind wie andere Kinder und sollen einen festen Platz in ihrer Gruppe einnehmen. Die Kinder mit Behinderung lernen von den anderen Kindern, aber auch umgekehrt, sie spielen gemeinsam und werden auf Grund der Vorbildwirkung zur Selbstständigkeit animiert.

Wir finden, dass Kinder mit Behinderung für alle in unserer Einrichtung ein Gewinn sind.
Durch die Facherzieherin für Integration und die Gruppenerzieherin erfahren die Kinder pädagogische Angebote, die ihnen helfen, aktiv am Gruppenleben teilzunehmen.
Wir sehen als Schwerpunkt für die Arbeit erreichbare Ziele. Wir möchten die Kinder auf ein Leben mit ihrer Behinderung vorbereiten, ein gesundes Selbstvertrauen aufbauen und ihre größtmögliche Selbstständigkeit erreichen.
Die Aufgaben unserer Facherzieherin für Integration gestalten sich sehr vielseitig.
So wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt, die Auswirkungen der Behinderung auf die kindliche Entwicklung ermittelt, beobachtet und dokumentiert und ein individueller Förderplan erstellt.

Ein gezieltes Spielangebot erfolgt zum Beispiel in einer Kleingruppe (Kind ohne und Kind mit Behinderung). Dieses Angebot richtet sich nach dem Entwicklungsstand, dem Spielinteresse und den Neigungen und Vorlieben eines Kindes mit Behinderung. Dabei werden die Interessen beider Kinder in Einklang gebracht. Diese gemeinsamen positiven Spielerfahrungen sollen gefestigt und im täglichen Miteinander übertragen werden.
Bei pädagogischen Gruppenarbeiten bietet die Facherzieherin für Integration dem Kind ihre Hilfe an. Sie begleitet die Kinder in Freispielsituationen und unterstützt die integrativen Spielprozesse.
Die Facherzieherin ist Vermittlerin zwischen Kindern mit Behinderung und Kindern ohne Behinderung.

Die Zusammenarbeit der Facherzieherin für Integration mit der Gruppenerzieherin ist ein wichtiger Bestandteil, aber auch die Zusammenarbeit mit dem gesamten Kita-Team und der Leitung sind unabdingbar und Voraussetzung der gesamten Integrationsarbeit. In Mitarbeiterbesprechungen wird über anfallende Probleme gesprochen und nach Lösungen gesucht. Die Facherzieherin steht den Eltern gerade in Phasen von Unsicherheit und Ängsten mit Rat und Tat zur Seite.
Das harmonische Miteinander von Kindern mit Behinderung und Kindern ohne Behinderung, das Akzeptieren und Verstehen des anderen, das Helfen und Sich-helfen-lassen und das Leuchten der Kinderaugen sind für unsere Integrationsarbeit der schönste Lohn.
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